Allgemeine Geschäftsbedingungen 2026 von
Perfect Content, Susanne Loesser, PO Boxs 90858, Auckland 1142, Neuseeland
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Perfect Content, Susanne Loesser, Auckland, Neuseeland
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Perfect Content, Susanne Loesser, und dem Auftraggeber, sofern nicht im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Alle von der Texterin erstellten Texte und Konzepte unterliegen dem geltenden Urheberrecht. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber und den vereinbarten Verwendungszweck bestimmt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
1.2 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und die vereinbarten Kanäle eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
1.3 Vorschläge, Vorarbeiten oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung.
2. Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Die Vergütung richtet sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung. Die Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge. Die Texterin ist in Neuseeland steuerpflichtig. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den für den jeweiligen Auftrag geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
2.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung die Einräumung der unter Ziffer 1.2 beschriebenen Nutzungsrechte abgegolten.
2.4 Die erstellten Texte und Konzepte sind für den konkret beauftragten Zweck und die vereinbarten Kanäle bestimmt. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Wiederverwendung, insbesondere für andere Websites, Salespages, Anzeigen, Social-Media-Kanäle oder andere eigenständige Veröffentlichungsformate, ist nicht automatisch Bestandteil des Auftrags und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist grundsätzlich vor Beginn der vereinbarten Leistung zu zahlen, sofern im Angebot oder Vertrag keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
3.2 Wurde eine Zahlung in mehreren Raten vereinbart, gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegten Fälligkeiten.
4. Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung
4.1 Vor vollständiger Bezahlung dürfen Entwürfe, Konzepte und Texte nicht veröffentlicht oder anderweitig genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Korrekturen und Änderungen
5.1 Eine Korrekturschleife ist im vereinbarten Preis enthalten, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes festgelegt wurde.
5.2 Grundlage für die Erstellung der Leistung sind das Briefing, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit getroffenen Vereinbarungen.
5.3 Änderungen, die über das vereinbarte Briefing oder den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können zusätzlich berechnet werden. Das gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen der Positionierung, Zielgruppe, strategischen Ausrichtung oder des ursprünglich vereinbarten Inhalts.
6. Haftung, Prüfung und Abnahme
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm zur Freigabe vorgelegte Texte und Inhalte vor der Veröffentlichung auf sachliche und formale Richtigkeit zu prüfen. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die sachliche und formale Richtigkeit der freigegebenen Inhalte.
6.2 Die Texterin führt keine Rechts-, Steuer- oder Markenrechtsberatung durch und übernimmt keine rechtliche Prüfung der erstellten Inhalte. Sofern eine solche Prüfung erforderlich ist, obliegt sie dem Auftraggeber.
6.3 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Der Texterin ist Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung zu geben.
6.4 Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie veröffentlicht, anderweitig verwendet oder ausdrücklich freigibt. Sofern innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung weder eine Beanstandung noch eine Rückmeldung erfolgt, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
6.5 Neue konzeptionelle oder inhaltliche Wünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung oder Freigabe stellen keinen Mangel der ursprünglich vereinbarten Leistung dar.
6.6 Die Texterin übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere für Umsatz, Leads, Reichweite, Rankings, Anfragen oder Aufträge.
7. Mitwirkung des Auftraggebers und bereitgestellte Unterlagen
7.1 Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Dokumente, Zitate, Referenzen und sonstigen Materialien im Rahmen des Auftrags berechtigt ist.
7.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Informationen über Unternehmen, frühere Arbeitgeber, Kunden, Projekte und andere Dritte für den vereinbarten Zweck verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
7.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags, weil erforderliche Informationen, Unterlagen, Freigaben oder Rückmeldungen des Auftraggebers fehlen, verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend.
8. Vertraulichkeit
8.1 Nicht öffentlich zugängliche Informationen und Unterlagen, die der Auftraggeber der Texterin im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung stellt und die als vertraulich erkennbar sind, werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags verwendet.
8.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder deren Veröffentlichung der Auftraggeber ausdrücklich freigegeben hat.
9. Eigenwerbung und Referenzen
9.1 Die Texterin darf öffentlich zugängliche und vom Auftraggeber bereits zur Veröffentlichung freigegebene Arbeitsergebnisse nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Referenz für eigene Marketingzwecke verwenden.
9.2 Die Verwendung des Namens oder Logos des Auftraggebers als Kundenreferenz erfolgt ebenfalls nur mit dessen vorheriger Zustimmung.
10. Termine
10.1 Kann der Auftraggeber einen vereinbarten Briefing-, Beratungs-, Interview- oder Coachingtermin nicht wahrnehmen, ist dieser möglichst frühzeitig abzusagen.
10.2 Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage oder bei einer Absage weniger als zwölf Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Ausfallgebühr von 60 Euro berechnet werden.
11. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
11.1 Die Texterin kann im Rahmen ihrer Tätigkeit KI-gestützte Werkzeuge zur Recherche, Ideenfindung, Strukturierung sowie zur Unterstützung bei der Erstellung und Bearbeitung von Inhalten einsetzen.
11.2 Die Konzeption, Auswahl, Überarbeitung und finale Ausarbeitung der vereinbarten Leistungen erfolgt durch die Texterin.
11.3 Vertrauliche oder nicht öffentlich zugängliche Informationen des Auftraggebers werden nicht ohne entsprechende Schutzmaßnahmen bzw. Berechtigung in KI-Systeme eingegeben. Soweit die Nutzung bestimmter vertraulicher Informationen in einem KI-System für die vereinbarte Leistung erforderlich sein sollte, wird dies vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 2026

